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Lärm und Strahlung

Lärm und Strahlungen stehen stellvertretend für physikalische Umwelteinwirkungen, die in der Tätigkeit des LANUV mit dem Themenschwerpunkten Umweltradioaktivität, radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen, Licht, Elektromagnetische Felder, Geräusche und Erschütterungen vertreten sind.

  • Umweltradioaktivität - Überwachung der radioaktiven Stoffe künstlichen Ursprungs, deren Konzentrationen in den Umweltbereichen oder z.B. in Lebens- und Futtermitteln zu einer erhöhten Strahlenexposition führen können
  • Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen - automatisch arbeitendes Überwachungssystem zur zeitnahen Information der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde über die radiologischen Betriebszustände der kerntechnischen Anlagen in NRW.
  • Elektromagnetische Felder (Elektrosmog) gehören zur nicht-ionisierenden (nicht-radioaktiven) Strahlung und sind für den Menschen gewöhnlich nicht wahrnehmbar.
  • Licht ist ebenfalls elektromagnetischer Natur und mit den Augen sinnlich wahrnehmbar.
  • Geräusche sind mechanische Wellen, die sich durch die Luft oder feste Medien ausbreiten und vom Menschen als hörbare Schallwellen wahrgenommen werden können.
  • Erschütterungen sind mechanische Wellen, die sich in festen und manchmal auch in flüssigen Medien ausbreiten (z.B. Boden oder Gebäudeteile) und vom Menschen als fühlbare Vibrationen wahrgenommen werden können.

      LANUV NRW 2008

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